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Karteikarten - Deliktsrecht
Frage 4 von 16
Wann liegt ein unabwendbares Ereignis vor?
Unabwendbar ist ein Ereignis, das durch äußerst mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann und nicht auf einem Fehler am Fahrzeug beruht (sogenannter Maßstab "Idealfahrer")


