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Karteikarten - Referendare: StA Klausur

Themengebiet: Antragsdelikte

Frage 29 von 29

4 Gründe aus denen die StA ein besonderes öffentliches Interesse behajen wird?

  • besonderes öffentliches Interesse (nach RistBV) liegt vor, wenn einer der folgenden Punkte vorliegt

    • Täter einschlägig vorbestraft ist

    • Täter roh oder besonders leichtfertig gehandelt hat

    • durch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde

    • Opfer wg. seiner pers. Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, Strafantrag zu stellen

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