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Karteikarten - Referendare: StA Klausur
Frage 14 von 29
Abstr. / konkr. Anklagesatz bei § 323a?
- sich vors. in e. Rausch vers u. in d. Zust. e. rw Tat, nämlich e. Diebstahl, beg. z.h., wobei er deswegen nicht bestraft werden kann, weil er in Folge des Rausches schuldunfähig war oder dies nicht auszuschließen ist
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KAS: BAK


