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Karteikarten - Strafrecht: Aussagedelikte
Frage 3 von 13
Kann gegen den tatsächlich Schuldigen eine falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB verübt werden?
Prüfungspunkt "Tat" iSd § 11 Nr.5
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Verdächtigung v. tats. Schuldigen durch falsche (zus.) Tatsachen
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z.B.: Ladendetektiv beobachtet A von hinten und sagt dann aus, sicher gesehen zu haben, das A Preisschilder manipuliert hat; Im nachhinein ist Sachverhalt nicht aufklärbar
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(Beschuldigtentheorie): nein, Unwahrheit der Schuld
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h.M. (Unterbreitungstheorie): ja, bloße Unwahrheit der Beweise
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Arg.: Schutzzweck: Inanspruchnahme der Rechtspflege
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