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- Abschleppfälle im Zivilrecht- Kosten des Abschleppens- Kostenersatzanspruch des Grundstückeigentümers oder des Mieters / Pächters- auch fremdes Geschäft- Pflicht zum Wegfahren aus § 858 ff. BGB
 
- (P) entgegenstehender Wille- ggf. Überwindung durch § 679 BGB
- ansonsten: unberechtigte Geschäftsführung, § 684 BGB , Aufwendungsersatz nach Bereierungsrecht, § 818 BGB
 
 
- Achtung: Verhälnitsmäßigkeitsprüfung iRd § 242 BGB - 'Treu und Glauben'
 
 
- Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten- GoA- insb. wenn gegen den bloßen Zustandsstörer vorgegangen wird (§ 276 BGB (-) ! )- BeispielHalter, der nicht selbst Fahrer war
 
 
- Verschulden erforderlich
 
 
- eigener Kostenersatzanspruch des Abschleppunternehmens- idR Fremdgeschäftsführungswille (-) iRd GoA- wenn Abschleppvertrag die Entgeltfrage abschließend regelt
 
 
 
- Schadensersatzansprüche des Autohalters / Fahrers- §§ 7, 18 StVG scheitern idR an § 8 Nr.3 StVG
 
- Unterlassungsanspruch- des Eigentümers- Wiederholungsgefahr
 
- auch gegen den bloßen Halter (Zustandsstörer! )
 
- des bloßen Besitzers
 
 
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