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- Verschulden, insb. Fahrlässigkeit
- !F:X_G < X^*
- nicht effizente Regelung
- es werden nur die DLC Aufewendungen gemacht
- hier hat § 249 BGB keinen Effekt
- !F:X_G > X^*
- nicht effizente Regelung (Punkt B)
- Effizienz kann aber durch Anwendung von § 249 BGB wiederhegsestellt werden (Punkt A)
- es werden die DLC Aufewendungen gemacht
- Effiziente Regelung
- !F:X_G \ {viel} > X^*
- wenn Gerichte DLC viel zu hoch ansetzen, stellt sich wieder effiziente Vermeidungsaufwendung ein
- Effiziente Regelung
- Gefährdungshaftung
- Vorteil: immer effiziente Haftung
- Dezentralisierungswirkung der Gefährungshaftung: jeder kann seinen Rechtskreis am besten überlblicken und entscheiden, was ein effizientes Sorgfaltsniveau ist
- ist eigentlich Teil der Sorgfältigkeit aber kann Richer schlecht beobachen / bewerten
- Abgesehen von einigen Ausnahmen 'offensichtliche Sozialschädlichkeit'
- Effiziente Steuerung des Aktivitätsniveaus hier: (+) im Gegensatz zu Verschuldenshaftung
- Beispiel
- Wenn Gefahr unbekannt, dann keine Anreize, bloße Umverteilung
- BeispielFußröntgen von Schuhläden in 50ern
- BeispielKokain in Cola
- Nachteile: warum dann Verschulden?
- Zentralisierungswirkung durch Maßstabsetzung werden verbindliche Informationen für alle gratis bereitgestellt
- + Beweisregln im Zivilrecht geben Anreize Infos offenzulegen und zu generieren
- insb. bei Tätigkeitkeiten mit niedrigem Aktivitätsnievau
- Verschulden generiert noch Anreize, wenn viele Schäden nicht ersetzt werden
- Punitive Damages
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