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- Privatisierung
- formelle Privatisierung
- Definitionder Staat bleibt 100% Geselleschafter
- Leitsatz: 'keine Flucht ins Privatrecht'
- materielle Privatisierung
- Definitionein privates Unternehmen wird neuer Gesellschafter
- Definitionsog. gemischt-wirtschaftliche Unternehmen
- Beispielehem. Bundessondervermögen Postbank, Telekom, Bahn AG
- h.M.: volle Bindung sow. möglich (Aktienmehrheit)
- sog. Fiskalgeltung der Grundrechte
- so fällt allerdings auch der Schutz des Privaten Anteilseigners weg (Kehrseitenargument)
- so entschieden vom BVerfG in der Fraport Entscheidung
- Arg.: wenn sich ein Privater an öffentl. beherrschtem Untenrehmen beteiligt, liegt das in seiner freien Entscheidung. Sie tragen sowohl die Chancen als auch die Risiken einer solchen Beteiligung
- a.A.: keine Grundrechtsbindung aber dafür Grundrechtsschutz
- Arg.: Schutz der Privaten
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