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- Störer
- Handlungesetzliche Schuldverhältnisseerantwortlicher (§ 17 Handlungesetzliche Schuldverhältnisseerantwortlicher (§ 17 OBG / § 4 PolG) OBG / § 4 PolG)
- Personen
- natürliche Personen
- Personen des öRecht
- soweit nicht sachliche Zuständigkeit verletzt
- Zusatzhaftung für Dritte
- bei Kindern (unter 14 J.) und Betreuten
- bei Verrichtungsgehilfen
- in Ausführung der Verrichtung
- juristische Personen des Privatrechts Personengesellschaften
- Verhalten
- Tun
- Ursächlichkeit
- Äquivalenztheorie (Strafrecht)
- Adäquanztheorie (Zivilrecht)
- Theorie der rechtswidrigen Verursachung
- Theorie der unmittelbaren Verursachung
- Zeitlupenbetrachung
- letzte Bedingung = unmittelbare Verursachung
- Zweckveranlasser
- mittelbarer Verursacher
- subjektiv
- objektiv
- Wahrnehmung eigener Rechte
- kein Verantwortlicher
- Unterlassen
- Rechtspflicht zur Gefahrenvermeidung
- BeispielMutter lässt Säugling verwahrlosen
- Rechtsnachfolge
- Zustandsverantwortlicher (§ 18 Zustandsverantwortlicher (§ 18 OBG / § 5 PolG) OBG / § 5 PolG)
- Prinzip der Risikosphäre bzw. Nutzen-Lasten-Relation
- Personen
- Inhaber
- Eigentümer
- sowie andere Berechtigte
- aufgedrängter Besitz
- Besitzwillen
- Zustand der Sache
- Beschaffenheit
- Lage im Raum
- Grenzen
- Eigentumsverlust/Veräußerung
- Dereliktion
- gefahrenverursachende Sache wird herrenlos
- Maßnahmen gegen denjenigen, der Eigentum aufgegeben hat
- § 18 III § 18 III OBG OBG
- § 5 III PolG
- ohne Willen des Eigentümers
- Haftungsfreistellung des Eigentümers
- § 18 II S.2 § 18 II S.2 OBG OBG
- § 5 II S. 2 PolG
- solange Inhaber aktuell 'ausübt'
- Opferrolle
- wirtschaftliche Unmöglichkeit
- Verfügung (-)
- Zustandsverantwortlichkeit (+)
- Verkehrswertgrenze
- Sanierungskosten dürfen Wert nicht übersteigen
- lediglich Nicht-Störer-Inanspruchnahme
- Zustandsverantwortlichkeit (-)
- Denkansatz langsam vorherrschend
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