Karteikarten - Romans erstes Quizset
II. einer Behörde
Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt( § 1 IV VwVfG). Eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie das BaföG-Amt nehmen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und sind damit eine Behöde.
Der Behördenbegriff leistet Abgrenzung zu der Regierungstätigkeit, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Als Behörde handeln die genannten Staatsgewalten nur dann, wenn ihre Organe Verwaltungstätigkeiten ausführen. Dies tut z.B. die Geschftsstelle eines Gerichtes oder die Hausverwaltung des Bundestages.
Der Behördenbegriff umfasst grds. nicht das Handeln von Privatpersonen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bilden die sog. Beliehenen. Hierbei handelt es sich um natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die hoheitliche Funktionen in Auftrag des Staates ausüben zumeist jedoch im eigenen Namen und eigegen Interesse, z.B. der TÜV bei der KFZ-Zulassungsprüfung nach StVZO oder der Bezirksschornsteinfeger.
Der Beliehene ist vom Verwaltungshelfer zu unterscheiden. Dieser unterstützt die Verwaltunsbehörde bei der Durchführung bestimmter Verwaltungsaufgaben. Dabei wird er nicht selbstständig tätig, sondern nimmt Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der Behörde wahr.


