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Karteikarten - Romans erstes Quizset

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 6 von 11

V. eines Einzelfalls

Regelung eines konkreten oder abstrakten Sachverhaltes für einen individualisierten Personenkreis(=Einzel-oder Sammelverfügung)

Beachte: Abgrenzung zur Rechtsnorm (=Parlamentsgesetz, Rechtsverordung, Satzung), die eine unbestimmte Zahl von Fällen u. eine unbestimmte Zahl von Personen betrifft u. damit einen abstrakt-generellen Charaktter hat 

Es gibt grundsätzlich 4 verschiedene Möglichkeiten der Regelung:

1.Konkret-individuelle Regelung: Es liegt ein VA vor

2.Abstrakt-generelle Regelung: Kein VA, sondern formelle Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen etc.

3.Abstrakt-induviduelle Regelungen: Es liegt ein VA vor

4.Konkret-generelle Regelungen: Es liegt ein VA in Form einer Allgemeinverfügung, § 35 S.2 VwVfG vor. Hier bezieht sich die Regelung auf einen konkreten Sachverhalt, allerdings ist sie generell, weil der betroffene Personenkreis (noch) nicht feststeht

3 Arten von Allgemeinverfügungen:

a)Personenbezogene Allgemeinverfügung, § 35 S.2 Var.1 VwVfG

Der Personenkreis ist zahlenmäßig bestimmt oder bestimmbar

b)Sachbezogene(dingliche)Allgemeinverfügung § 35 S.2 Var.2 VwVfG

Die Regelung bezieht sich auf eine konkrete Sache und betrifft deren öffentlich-rechtliche Eigenschaft(Bspe.:Widmund,Endwidmung)

c)Benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, § 35 S.2 Var.3 VwVfG

Der Regelung bezieht sich auf eine konkrete Sache und betrifft deren Benutzung durch die Allgemeinverfügung(Bspe.:Verkehrszeichen, die Ge-oder Verbote beinhalten)