Karteikarten - Romans erstes Quizset
V. eines Einzelfalls
Regelung eines konkreten oder abstrakten Sachverhaltes für einen individualisierten Personenkreis(=Einzel-oder Sammelverfügung)
Beachte: Abgrenzung zur Rechtsnorm (=Parlamentsgesetz, Rechtsverordung, Satzung), die eine unbestimmte Zahl von Fällen u. eine unbestimmte Zahl von Personen betrifft u. damit einen abstrakt-generellen Charaktter hat
Es gibt grundsätzlich 4 verschiedene Möglichkeiten der Regelung:
1.Konkret-individuelle Regelung: Es liegt ein VA vor
2.Abstrakt-generelle Regelung: Kein VA, sondern formelle Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen etc.
3.Abstrakt-induviduelle Regelungen: Es liegt ein VA vor
4.Konkret-generelle Regelungen: Es liegt ein VA in Form einer Allgemeinverfügung, § 35 S.2 VwVfG vor. Hier bezieht sich die Regelung auf einen konkreten Sachverhalt, allerdings ist sie generell, weil der betroffene Personenkreis (noch) nicht feststeht
3 Arten von Allgemeinverfügungen:
a)Personenbezogene Allgemeinverfügung, § 35 S.2 Var.1 VwVfG
Der Personenkreis ist zahlenmäßig bestimmt oder bestimmbar
b)Sachbezogene(dingliche)Allgemeinverfügung § 35 S.2 Var.2 VwVfG
Die Regelung bezieht sich auf eine konkrete Sache und betrifft deren öffentlich-rechtliche Eigenschaft(Bspe.:Widmund,Endwidmung)
c)Benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, § 35 S.2 Var.3 VwVfG
Der Regelung bezieht sich auf eine konkrete Sache und betrifft deren Benutzung durch die Allgemeinverfügung(Bspe.:Verkehrszeichen, die Ge-oder Verbote beinhalten)


