
9075
- Begründetheit des Zivilurteils
- Urteilsstil
- Aufbau
- Ergebnis
- Kl ist überwiegend/ im Tenor ersichtlichen Umfang begründet
- Obersatz
- §§ für AGL und Einreden
- in Einheiten gliedern
- TBM
- Obersatz
- definieren
- auslegen + subsumieren
- begründen
- Substantiierung/ Beweisantritt +/-
- tats Gewolltes gilt durch (Form-)Heilung
- Einreden
- Rechtsfolge
- Nur Erhebliches
- leichteste AGL
- ÜberdiesArgumente
- Streit offen lassen, wenn irrelevant
- v.A.w.
- 242 BGB
- 254 BGB bei 249 ff. BGB
- 986 BGB
- 377 HGB
- Saldierung
- 812 ff.
- 346 ff.
- 103 I 2 GG RLiches Gehör
- Auf gesamten Parteivortrag (v.a. RAns) d Unterl eingehen
- Nebenforderungen
- Zinsforderung
- jew Basiszins
- 286 i.V.m. 187 I, 247
- AGL
- 353, 354 II, 355 HGB
- 256, 290, 641 IV, 668, 698, 849, 1146
- Ges Zinssatz
- 246 / 352 HGB
- Zeitpunkt und Bezugsgröße
- gestaffelt
- widerkehrende Leistungen
- aus vollem Betrag bis Zahlung (Teilerl/-Rn) aus reduziertem Betrag danach
- Außergerichtliche Anwaltsgebühren
- RVG, VV RVG
- Verzug
- Mahnung = 1. Zahlungsaufford wenn fällig
- 249 I soweit notw zur RVerfolgung
- oft Teilabw
- Hauptforderung
- Entstanden
- Aktiv- und Passivleg
- Tun/Unt
- Kausalität und Zurechnung
- bei Unt und mittelbarer Kaus zus. VSP
- Heilung
- Neuvornahme, Einverständnis, §§, keine Rüge
- 139 f.
- Form
- Gl- /Schmehrheit
- 254
- Erloschen
- Erfüllung (-) durch Zahlung unter Vorbehalt aufgrund vorl Urt aber kein Verzugsschaden für Zinsen
- Wi/ Rü/ Kü/ 313/ Anf
- Durchsetzbar
- Verj
- 242
- ZuZ
- Nicht-/ Schlechterfüllung, SchErs, NutzErs
- Hilfsaufrechnung
- Wenn (-) oder über hinausgehenden Teil der Gegenforderung ggf. HWKl (Krücke)
- innerprozessuale Bedingung = gegenwärtiger gewisser Umstand
- Bedingungsfeindlichkeit 158, 388.2 BGB (zukünftiges, ungewisses Ereignis)
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10