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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 3 von 51

Was besagt das Publizitätsprinzip ?

Dass das Bestehen dinglicher (absoluter!) Rechte erkennbar sein muss.
Die Bestellung und Übertragung dinglicher Rechte soll nach Außen publik werden. Publizitätsmittel bei Grundstücksrechten ist die Eintragung ins Grundbuch.

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