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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht
Frage 5 von 51
Was unterliegt der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche Vermögen?
1.) in körperliche Sachen (§§ 808 ff. ZPO)
2.) in Forderungen (§§ 828 ff. ZPO)
3.) in sonstige Rechte (§§ 857 ff. ZPO)


