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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht
Frage 9 von 51
Wie definiert man Bestandteile?
Bestandteile einer Sache sind diejenigen körperlichen Gegenstände, die mit ihr entweder von Natur aus eine Einheit bilden oder die durch die Verbindung miteinander ihre Selbstständigkeit dergestalt verloren haben, dass sie, solange die Verbindung dauert, nach der Verkehrsauffassung als eine einzige Sache erscheinen.


