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Karteikarten - Kaufrecht
Frage 7 von 19
Gibt es eine Bonitätshaftung für "Mängel" der gekauften Forderung?
- Bonitätshaftung, Anwendung § 434 BGB
- h.M.: nein
- Arg.: Bonität ist typisches Risiko beim Rechtskauf
- Arg.: § 453 III BGB wäre sonst überflüssig
- Arg.: in Gesetzesbegründung zu SchuldRReform nicht erwähnt
- e.A.: ja
- Arg.: Verweisung in § 453 BGB
- § 434 BGB scheitert aber meist ohnehin an Gefahrübergang


