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Karteikarten - Kaufrecht

Themengebiet: culpa in contrahendo §§ 311 II, 280 I

Frage 3 von 19

Wann trifft in einem Kaufvertrag den Verkäufer eine Aufklärungspflicht?

  • Aufklärungspflicht
    • grunds. (-), weil es Sache der Parteien ist, sich selbst zu informieren
    • aber (+) bei überlegenem Wissen
      • aber: Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für den Entschluss eines verständigen Käufers von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er eine Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann
      • z.B.: Informationspflicht des Gebrauchtwagenhändlers, dass er KFZ von 'fliegendem Zwischenhändler erworben hat'
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