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Karteikarten - Kaufrecht
Frage 12 von 19
Wann ist für den Käufer einer mangelhaften Sache der kleine SE, wann eine Minderung vorteilhaft?
Berechnung der Minderung
der vereinbarte Preis wird mit einbezogen
- beim 'kleinen SE' ist dagegen nur die Differenz des mangelhaften Werts zum obj. Wert im mangelfreien Zustand zu bilden
kein Unterschied iE, wenn objektiver Wert = vereibarter Wert
bei Unterwertverkauf: kleiner SE für K besser
bei Überwertverkauf: Minderung für Käufer besser
- z.B.: A kauft von B eine Gitarre für 1200 ? (Marktwert ebenfalls 1200 ?). Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass die Gitarre mangelhaft ist und daher nur einen tatsächlichen Wert von 800 ? hat. B kann sich nicht entlasten.
Minderungsmethode: 800/1200*1200 -> A kann 400 € zurück verlangen
SE-Methode: 1200-800 -> A kann 400 € zurück verlangen
- Variante 1: A hatte ein gutes Geschäft gemacht und Gitarre für 1000 € gekauft
Minderungsmethode: 800/1200*1000 -> A kann 333 € verlangen
SE-Methode: 1200-800 € -> A kann 400 € verlangen
- Variante 2: A hatte ein schlechtes Geschäft gemacht und Gitarre für 1500 € gekauft
Minderungsmethode: 800/1200*1500 -> A kann 500 € verlangen
SE-Methode: 1500-1200 -> A kann 300 € verlangen


