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Karteikarten - Kaufrecht
Frage 11 von 19
Was hat es für eine Folge, wenn man bei der Prüfung eines Mangels der Kaufsache zu einer vereinbarten Beschaffenheit kommt und wovon ist abzugrenzen?
- 1. Stufe: § 434 I S.1 BGB subjektive Kriterien
vereinbarte Beschaffenheit
- bes. Relevanz: § 276 BGB , § 444 BGB , § 323 V BGB (immer erheblich)
- Abzugrenzen von bloßen Wissenangaben
- Arg.: Anwendungsbereich von S.2 soll nicht unterlaufen werden
- bloße Wissensangaben z.B.: bei ungeprüfter Weitergabe von Infos vom Vorbesitzer (Auktionshaus)
- insoweit gelten nach st.Rspr. private Pauschal-Haftungsausschlüsse nicht
- z.B. 'Verkauf ohne Garantie' -> Mängelrecht bzgl. § 434 I S.1 BGB nicht ausgeschlossen
- Arg.: Beschaffenheitsvereinbarung wäre sonst für den K ohne jeden Sinn und Wert


