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Karteikarten - Strafrecht: Brandstiftung + Sachbeschädigung
Frage 1 von 8
Stellt das Abmontieren eines Rauchmelders immer eine besonders schwere Brandstifung nach § 306b II Nr.3 dar?
- tel. Reduktion auf erhebliche Verzögerung
- h.M.: ja, nur erhebliche Verzögerung erfasst
- z.B.: (-) bei Abmontieren eines Brandmelders, wenn es noch einen anderen gibt
- Arg.: hoher Strafrahmen, Vergleich zum Totschlag


