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Karteikarten - Strafrecht: Brandstiftung + Sachbeschädigung
Frage 6 von 8
Definition "In Brand setzen"?
in Brand setzen
- Definitionwenn das Tatobjekt, oder ein für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlicher Teil von Feuer derart erfasst ist, dass er bei Entfernen des Anzünders selbständig weiterbrennt
- z.B. reicht es, wenn die Haustür des Gebäudes brennt (wesentl. Bestandteil)
- nicht aber: Kellertür
- schon brennende Objekte
- verstärken (-)
neuen Brandherd legen (+)


