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Karteikarten - Strafrecht: Brandstiftung + Sachbeschädigung

Themengebiet: Brandstiftung, § 306

Frage 6 von 8

Definition "In Brand setzen"?

  • in Brand setzen

    • Definition
      wenn das Tatobjekt, oder ein für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlicher Teil von Feuer derart erfasst ist, dass er bei Entfernen des Anzünders selbständig weiterbrennt

    • z.B. reicht es, wenn die Haustür des Gebäudes brennt (wesentl. Bestandteil)

      • nicht aber: Kellertür

    • schon brennende Objekte

      • verstärken (-)

      • neuen Brandherd legen (+)