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Karteikarten - Strafrecht: Brandstiftung + Sachbeschädigung
Frage 8 von 8
Definition Zerstören, Beschädigen iSd § 303?
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Zerstören heißt, die bestimmungsgem. Brauchbarkeit ist vollständig aufgehoben
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Beschädigen heißt, die bestimmungsgem. Brauchbarkeit ist wesentlich gemindert
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Einschränkung bei Bagatell: Wiederherstellung ohne viel Aufwand
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z.B.: Luft aus Fahrradreifen abgelassen
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