Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Strafrecht: Brandstiftung + Sachbeschädigung

Themengebiet: Sachbeschädigung

Frage 8 von 8

Definition Zerstören, Beschädigen iSd § 303?

  • Zerstören heißt, die bestimmungsgem. Brauchbarkeit ist vollständig aufgehoben
  • Beschädigen heißt, die bestimmungsgem. Brauchbarkeit ist wesentlich gemindert
  • Einschränkung bei Bagatell: Wiederherstellung ohne viel Aufwand
    • z.B.: Luft aus Fahrradreifen abgelassen