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Karteikarten - Strafrecht: Brandstiftung + Sachbeschädigung

Themengebiet: schwere Brandstiftung, § 306a

Frage 4 von 8

Ist § 306a vollendet, wenn nur nur der gewerblich genutze Teil eine gemischt genutzen Gebäudes brennt? Was gilt für eine Teilzerstörung des gewerblichen Teils?

  • (P) gemischte Nutzgung

    • bei Einheit (+)

    • Teilbrand = nur gewerblicher Teil

      • h.M.: wenn übergreifen könnte

        • Arg.: abstrakte Gefahr

      • a.A.: wenn übergreifen könnte + einheitliches Gebäude

      • a.A.: wenn tats. übergegriffen

    • Teilzerstörung = nur gewerblicher Teil

      • wenn also gewerbl. Teil nicht selbstständig weiterbrennt

      • § 306a StGB (-), sogar wenn Gefahr, dass Flammen übergreifen (tel. Reduktion)

        • Arg.: zweite Handlungsalternative weniger gefählich, da kein selbständiges Weiterbrennen

        • con.: Gesetzgeber hat durch Einführung der Zerstörungsalternative gezeigt, dass auch diese abstrakt gefählich ist

        • con.: Wortlaut