Widerspruchsbescheid (VwGO) Schema
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  • Widerspruchsbescheid (VwGO)

    • Grundlagen zu Widerspruchsbescheid (VwGO)

    • Formalia

      • gegen EB / per PZU [Adressat] [Betreff] - Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung [Bezug] - Ihr Schreiben vom ... Sehr geehrter Herr (...), hiermit erlasse ich folgenden .......................... Widerspruchsbescheid

        • hier ausnahmsw. Überschrift

      • [Tenor]

      • Begründung:

        • I. (Sachverhalt)

        • II. (Begründung)

      • Rechtsbehelfsbelehrung:

    • Hauptentscheidung

      • Formulierung

        • bei rm. Ausgangesetzliche SchuldverhältnisseA

          • Ihren Widerspruch vom XY weise ich zurück
        • bei rw. Ausgangesetzliche SchuldverhältnisseA

          • Auf Ihren (namens und in Vollmacht Ihres Mandanten eingelegten) Widerspruch hebe ich den Bescheid [der Behörde XY] vom [XX.YY] insoweit auf, als ....
          • Im Übrigen weise ich den Widerspruch zurück
            • nicht vergessen!
      • Erledigung

        • Beispiel
          Gaststätte brennt ab

          • Raumbezogene Personalkonzession
        • Das Widerspruchsverfahren wird eingestellt

          • keine Kosten
          • dekleratorisch
        • wenn Erledigungserklärung fehlt: Fortsetzungsfeststellungs-Widerspruch?

          • h.M.: gibt es nicht
          • Arg.: keine Regelung analog § 113 I S.4 VwGO - Gerichten vorbehalten
          • Arg.: Unsinn, weil auch keine Rechtskraft
          • Ihren Widerspruch weise ich als unstatthaft zurück
            • Kostenpflicht!
      • Rücknahme

        • ist (!) kostenpflichtig, z.B. nach AllGO: # 110.6.3

        • (P) Abgrenzung zur Erledigungserklärung

          • Auslegung als 'verdeckte Rücknahme'
            • wenn kein Erledigungsereignis, weil von vorneherein keine Aussicht auf Erfolg
    • RBB

      1. Rechsbehelf (Klage gegen den Ausgangsbescheid)

      2. Adressat (VG [Ort])

      3. Frist (1M ab Zustellung)

    • Begründung

      1. Hauptentscheidung

        1. TB

          • Beispiel
            Mit Widerspruch vom 01.01.2013 wenden Sie sich gegen meine Ordnungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung vom ..
        2. rechtliche Würdigung

      2. Kosten

        • Die Kostenentscheidung beruht auf § 73 III S.3 VwGO iVm § 1 I 1 NVwVfG iVm § 80 VwVfG iVm §§ 1, 3, 5, 6, 12 und 13 NVwKostG und Nr. (...) der Anlage zu § 1 I AllGO

      3. ggf. Zuziehung des RA

        • Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war nach § 1 I 1 VwVfG iVm § 80 II VwVfG für notwendig zu erkären, da es nicht unerhebliche rechtl. (P) enthielt.

    • Nebenentscheidung

      • Zwangsmittel

        • (P) Änderung der Höhe von Zwangsmitteln

          • h.M.: zulässig
          • Arg.: der Bürger verlangt durch Widerspruch umfassende rechtl. Prüfung
        • (P) erstmalige Andohung von Zwangsmitteln

          • h.M.: zulässig
            • unproblematisch, weil gleiche Behörde in NdS
          • con.: Erstentscheidung der Widerspruchsbehörde, Verkürzung des Rechtsschutzes
          • con.: hier greift Arg. von oben nicht, da insoweit nicht angegriffen
        • Aufhebung geht immer

      • AOSofVz

      • Kostenentscheidung

        • #

        • Formulierung

          • bei rm. Ausgangesetzliche SchuldverhältnisseA
            • Ihr Mandant hat die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen
            • bei teilweiser RMK
              1. Ihr Mandant hat die Kosten des Widerspruchsverfahrens (zu best. Prozentsatz) zu tragen
              2. + ggf. Ausspruch zu Anwaltskosten
                • siehe unten
            • + Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem beiliegenden Kostenbescheid.
            • hier nichts mit Aufwendungen, denn Abhilfeverfahren gab es nicht
          • bei rw. Ausgangesetzliche SchuldverhältnisseA
            1. Für meine Entscheidung über den Widerspruch erhebe ich keine Kosten
              • sich selbst die Kosten aufzuerlegen macht keinen Sinn
            2. + ggf. Ausspruch zu Anwaltskosten
              1. 'Es war notwendig, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen'
              2. 'Die Ihrem Mandanten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen werden erstattet, falls Ihr Mandant dies bei mir beantragt'
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