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Karteikarten - Bereicherungsrecht

Themengebiet: Rückabwicklung des Mietvertags

Frage 8 von 26

In welchem Fall kann sich der Vermieter oder der Arbeitnehmer auf § 818 bzgl. im Voraus bezahlter Miete / Lohn berufen?

  • Rückerstattung von Vorauszahlungen, § 547 BGB

    • grunds. Rückabwicklung nur nach § 547 BGB

    • es sei denn, dass Vermieter nicht zu vertreten hat, Abs. 1 S.2

      • dann § 812 BGB , insb. § 818 III BGB

      • vgl. Dienstvertrag, § 628 I S.3 BGB

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