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Karteikarten - Bereicherungsrecht
Frage 13 von 26
Was ist beim sittenwidrigen Darlehen das erlangte Etwas iSd § 817 S.2?
- Fall: Sittenwidriger Ratenkredit
- Kapital kann durch bösgl. Darlehensgeber zurückgefordert werden (keine Leistung nach § 817 S.2 BGB )
im § 812 I BGB 1 1.Alt: geleistetes Etwas = Besitz + Eigentum am Geld bzw. Schuldversprechen (§ 780 BGB ) wenn Girokonto
- nur Nutzungsmöglichkeit (Zinsen) ist Leistung iSd § 817 S.2 BGB , weil endgültiger Verbleib beim Darlehensnehmer gewollt


