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Karteikarten - Bereicherungsrecht

Themengebiet: Ausschluss der Kondiktion

Frage 13 von 26

Was ist beim sittenwidrigen Darlehen das erlangte Etwas iSd § 817 S.2?

  • Fall: Sittenwidriger Ratenkredit

    • Kapital kann durch bösgl. Darlehensgeber zurückgefordert werden (keine Leistung nach § 817 S.2 BGB )

      • im § 812 I BGB 1 1.Alt: geleistetes Etwas = Besitz + Eigentum am Geld bzw. Schuldversprechen (§ 780 BGB ) wenn Girokonto

    • nur Nutzungsmöglichkeit (Zinsen) ist Leistung iSd § 817 S.2 BGB , weil endgültiger Verbleib beim Darlehensnehmer gewollt

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