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Karteikarten - Bereicherungsrecht
Frage 10 von 26
Welches Recht gibt einem die Verjährung und was gilt, wenn man trotzdem schon gezahlt hat?
Wenn Verjährung (+) hat man die Einrede aus § 214 I.
Wenn man aber schon geleistet hat, könnte man grunds. nach §§ 812 I 1 1.Alt, 813 I wg. dauerhafter Einrede zurückfordern. Das geht allerdings wegen § 813 I 2, § 214 II bei der Verjährung gerade nicht


