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Karteikarten - Bereicherungsrecht
Frage 21 von 26
In welchen Konstellationen ist § 822 BGB statt § 816 I BGB anwendbar?
Verfügung eines Berechtigten
- Unterschied, § 816 I S.2 BGB
- es kommt also oft darauf an, ob nur Kausalgeschäft nichtig ist (z.B.: angefochten, dann § 822 BGB ) oder sowohl Kausalgeschäft als auch Übereignung (dann § 816 BGB )


