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Karteikarten - Strafrecht: Straftaten gegen das Leben / Koerper
Frage 14 von 19
Definition Unglücksfall iSd §323c?
- DefinitionUnglücksfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, das mit erheblicher Gefahr für Personen/ Sachen von bedeutendem Wert verbunden ist.
- vgl. § 142 StGB
bei §§ 223, 224 StGB scheitert es entweder an Erheblichkeit
- plötzlich (+) auch bei Vorsatz! / Fahrlässigkeit, wenn zumind. für Opfer


