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Karteikarten - Strafrecht: Straftaten gegen das Leben / Koerper

Themengebiet: KV & gefährliche Körperverletzung, §§ 223, 224

Frage 8 von 19

Muss die Behandlung iSd § 224 Nr.5 konkret lebensgefährlich sein, oder reicht eine abstrakte Gefahr?

  • reicht abstrakte Gefahr?
    • h.M.: abstrakte Lebensgefahr
      • vom Gesetzgeber ausdr. erwähnt (BT-Drs. 13/8587, S.82)
      • Arg.: andere Nummern fordern auch nur abstrakte Gefahr
    • m.M.: konkrete Lebensgefahr
  • durch die Handlung, nicht den Erfolg
    • z.B.: jeder Schuss auf Menschen
  • Würgen: nur bei Unterbrechung der Blutzufuhr, nicht allein Unterbrechung der Atmung
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