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Karteikarten - Strafrecht: Straftaten gegen das Leben / Koerper

Themengebiet: Mord & Totschlag, §§ 211, 212

Frage 17 von 19

Wie prüft man Heimtücke ganz sauber?

  • bewusstes Ausnutzen von Argund Wehrlosigkeit

    1. Definition
      Arglos ist, wer mit keinem Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit rechnet

      • Frontalangriffe

        • BGH: auch hier Arglosigkeit möglich

          • 'Locken in den Hinterhalt'
      • Säuglinge, Komapatienten

        • BGH: Todesengelrechtsprechung

        • Abstellen auf Arglosigkeit d. schutzbereiten Dritten, z.B. Krankenschwester oder Babysitter

          • Kinder < 3 Jahre, Geisteskranke
          • Bewusstlose
        • Arg.: Wortlaut sieht keine Einschränkung vor

        • Arg.: Der besondere Unrechtsgehalt der Heimtücke, besteht gerade darin, dass der T seine wahren Absichten verdeckt und so für das Opfer überraschend eingreift um dem Opfer die Abwehrbereitschaft unmöglich zu machen → gleiche Wertung bei Ausschaltung der Vert.bereitschaft eines schutzb. Dritten

      • Schlafende

        • Opfer nimmt Arglosigkeit mit in den Schlaf. Rechnet es aber im ZP des Einschlafens mit Angriff, dann Arglosigkeit (-)

    2. Definition
      Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit in seiner Verteidigung eingeschänkt ist

    3. Definition
      bewusstes Ausnutzen liegt vor, wenn der Täter in dem Bewusstsein handelt, die Tat werde durch die Arglosigkeit des Opfers erleichtert.

      1. subj. Erkennen der Erleichterung

        • (P) Aggressionsstau, Lebenskrise

        • kann zu Unvermögen des Erkennens führen

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