Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Strafrecht: Straftaten gegen das Leben / Koerper
Frage 4 von 19
T denkt nur, sein Nötigungsopfer wäre ein Polizist. Strafbarkeit nach § 240 oder § 113?
- (P) ist § 113 StGB ein mildernder Umstand iSd § 16 II StGB
- z.B.: T denkt nur, sein Nötigungsopfer wäre ein Polizist
- h.M.: nein
- Arg.: unterschiedlicher Schutzzweck
- § 113 StGB schützt nicht die WillensentsschließungsBetätigungsfreiheit, sondern die staatsliche Vollstreckungstätigkeit, und die staatlichen Vollstreckungsorgan
- Mit Anhebung des Strafrahmens ist § 113 StGB kein milderes Gesetz sondern lex specialis


