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Karteikarten - Verfassungsrecht
Frage 12 von 56
3 Definitionsmerkmale für den Schutzbereich Art. 8?
- Schutzbereich
innere Verbindung
- (P) Verbindung = Meinungskundgabe
- h.M.: enger Versammlungsbegriff → Meinungskundgabe erforderlich
- Definition= Erörterung von öffentlichen Angelegenheiten, Kundgabe von Meinungen (Art.5)
- DefinitionMitwirkung an öffentlicher Meinungsbildung
- es kommt nicht darauf an, dass einzelne Teilnehmer kommunizieren, sondern Gesamtcharakter
- Arg.: Art. 8 ist vor allem demokratisches Grundrecht
- a.A.: weiter Versammlungsbegriff: jeder Zweck
- z.B. (-)
- normales Konzert, Fussballspiel
- Loveparade
- Tanzen als Kommunikation?
- (P) Gegendemonstration
- nonverbale Kommunikation 'ich bin dagegen' reicht aus
- nach 'Prioritätsgedanke' aber eher Vorgehen gegen die Gegendemo gerechtfertigt als gegen Erste (kein Zweckveranlasser)
- aber Abgrenzung zur reinen Verhinderung
- > 2 Personen
- friedlich und ohne Waffen
= 'Handlungen von einiger Gefährlichkeit'
- Ankettungen und Sitzblockaden sind friedlich
- Gewalttätigkeiten von Einzelnen lassen nur diese Personen aus SV herausfallen


