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Karteikarten - Verfassungsrecht

Themengebiet: Kunst und Wissenschaft

Frage 20 von 56

Was versteht man unter wissensch. Forschung und Lehre, Meinungsstreit, wer ist GR-Träger?

  • Wissenschaft ist Forschung + Lehre

    • Definition
      Forschung ist jede Tätigkeit, die ernsthaft und planmäßig der Wahrheitsermittlung dient. Geschützt sind auch die Verbreitung und Verwertung

      • gewisser Kenntisstand notwendig?

    • Definition
      Lehre steht im Zusammenhang mit Forschung und muss selbständig und frei von Weisungen durchgeführt werden

    • personeller SB: Träger sind diejenigen, die eigenverantwortlich in wissenschaftlicher Weise tätig sind oder werden wollen, auch juristische Personen (insb. Hochschulen)

    • Definition
      (P) Verhältnis zu anderen Grundrechten

      • weil auch Verbreitung und Verwertung erfasst liegt Spezialität ggü. Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit vor

      • der SB der anderen GR ist daher schon nicht eröffnet!

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