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Karteikarten - Verfassungsrecht
Frage 13 von 56
Welche 2 Eingriffsarten in Grundrechte werden unterschieden?
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klassischer Begriff: final und imperativ
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insb. belastende VAs, Verbotsgesetze, Gerichtsurteile
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moderner Eingriffbegriff: jedes staatliche Verhalten, welches das grundrechtlich gesch. Verhalten einschränkt, egal ob faktisch, mittelbar
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insb. mittelbare Einwirkungen
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