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Karteikarten - Verfassungsrecht

Themengebiet: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Frage 3 von 56

Wann ist der Beschwerdeführer einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar von einem Rechtssatz betroffen?

  • unmittelbar betroffen
    • (P) Rechtssatz-VB
      • früher: grunds.: Unmittelbarkeit (-), erst VA abwarten
        • Ausnahme: selbstvollziehende Gesetze( self-executing )
        • Ausnahme: man erfährt nie von Anwendung d. Gesetzes
          • z.B.: IMSI Catcher
      • heute: Die Erforderlichkeit eines weiteren Vollzugsakts ist lediglich ein (wichtiges!) Indiz für die fehlende Unmittelbarkeit. Maßgebend ist eine Wertung. Entscheidend: ob Beschwerdeführer das Abwarten des Vollzugsakts unzumutbar ist. Das Abwarten eines straf- oder bußgeldbewehrten VA ist nicht zumutbar.
      • Beschlüsse auf EU Ebene bedürfen idR nat. Umsetzungsgesetze → keine Unmittelbarkeit
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