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Karteikarten - Verfassungsrecht
Frage 18 von 56
Wie prüft man die praktische Konkordanz bei schrankenlosen Grundrechten?
- Beschränkung durch kollidierendem Verfassungsrecht, Herstellung von praktischer Konkordanz
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subjektives Verfassungsrecht
GR anderer( Dritter )
objektives Verfassungsrecht (Staatszielbestimmungen)
- z.B.: Schächten
- Tiere haben keine Grundrechte
- aber: obj. Staatsziel Tierschutz, Art. 20a
Wertung
abstrakte Wertigkeit
konkrete Eingriffsintensität
Auch verfassungsimmanente Schranken müssen durch ParlamentsG konkretisiert werden (bevor Verfassungsgüter in Konkordanz gesetzt werden können)
- GR sind nicht aus sich heraus Eingriffsbefugnisse der Verwaltung


