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Karteikarten - BGB AT
Frage 1 von 10
Welche Fallgruppen (Erscheinungsformen) zu § 242 gibt es?
1.) Dolo-Agit Einwand: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss.
-->besagt, dass niemand eine Leistung erfolgreich einklagen kann, die er sogleich nach Erhalt zurückgeben müsste, weil dem Schuldner ein entsprechender Gegenanspruch zusteht.
2.) Venire contra factum proprium: Widersprüchliches Verhalten
Ein Recht darf nicht ausgeübt werden, wenn es im Widerspruch zu einem früheren Verhalten steht.
VVS: - Vertrauenstatbestand wird gesetzt.
- Vertrauen entsteht
- Schutzwürdigkeit des Vertrauenden
- Widersprüchliches Verhalten
3.) Rechtsmissbräuchliches Verhalten: Immer Einzelfall bewertung erforderlich.


