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Karteikarten - BGB AT
Frage 3 von 10
Wie ist das Verhältnis von c.i.c. und Anfechtung?
Der c.i.c. kommt nur Bedeutung zu, wenn die Frist von § 124 abgelaufen ist. Vor erfolgter Anfechtung bzw. nach Ablauf der Frist ist str., ob die c.i.c. überhaupt anwendbar ist.
-a.A.: (-)
-BGH: c.i.c. auf Vertragsaufhebung ist durch das Anfechtungsrecht nicht gesperrt.
-vermittelnde Ansicht: bei Bejahung der c.i.c. soll dann jedenfalls § 124 entsprechend angewendet werden.


