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Karteikarten - Erb- und Familienrecht
Frage 1 von 19
Der Erbe wusste zunächst nicht, dass sich ein wertvolles Bild im Nachlass des Erbonkels befand, da dieses immer nur auf dem Dachboden stand. Ohne das Bild wäre der Nachlass überschuldet gewesen, aber jetzt will der Erbe gerne seine erklärte Ausschlagung anfechten. Geht das?
- Eigenschaftsirrtum, § 119 II BGB
- Irrtum über Wert des Nachlasses (-)
- Irrtum über Zugehörigkeit bestimmter Gegenstände zum Nachlass (+)


