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Karteikarten - Erb- und Familienrecht
Frage 3 von 19
Warum ist die sog. gesellschaftsrechtliche Lösung einer Nachfolgeklausel idR unmöglich?
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idR unmöglich: Vertrag zulasten Dritter (z.B.: wegen Haftung nach § 128 HGB)
- Empfänger könnte aber GV unterschreiben, wäre dann nicht schutzwürdig
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gegenArg.: dem könnte man mit § 333 BGB begegnen
- aber: D trüge dann Liquiditätsrisiko d. GesellschaftsGl, wenn Inansprucnahme vor Ausübung d. § 333 BGB


