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Karteikarten - Erb- und Familienrecht

Themengebiet: Tod von Gesellschaftern

Frage 3 von 19

Warum ist die sog. gesellschaftsrechtliche Lösung einer Nachfolgeklausel idR unmöglich?

  • idR unmöglich: Vertrag zulasten Dritter (z.B.: wegen Haftung nach § 128 HGB)
    • Empfänger könnte aber GV unterschreiben, wäre dann nicht schutzwürdig
    • gegenArg.: dem könnte man mit § 333 BGB begegnen
      • aber: D trüge dann Liquiditätsrisiko d. GesellschaftsGl, wenn Inansprucnahme vor Ausübung d. § 333 BGB
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