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Karteikarten - Erb- und Familienrecht

Themengebiet: Testament, §§ 2064 ff.

Frage 4 von 19

Aus welcher Norm ergibt sich die Rechtsfolge bei der Testamentsanfechtung?

  • Schema: Anfechtung §§ 2078 ff. BGB , § 142 BGB
    1. AnfechtungsGrund
    2. AnfechtungsBerechtigung § 2080 I BGB
      • nur Dritte, die profitieren würden
        • der Erblasser kann ja widerrufen
      • Inzidentprüfung der Rechtslage ohne Testament / des Testaments ohne diese Klausel
        • gesetzl. Erbfolge
          • wenn der Bedachte ohnehin Erbe würde, würde Anfechtung dem Erklärer nicht 'zustatten kommen'
      • Frist: 1 Jahr, § 2082 BGB
      • Anfechtungsgegner
        • Grds. § 2081 BGB ggü. Nachlassgericht
        • (P) Anf.gegner bei Teilungsanordnung / Vorausvermächtnis
          • eA: Anfechtungserklärung ggü Nachlassgericht
          • aA: Anfechtungsgegner bei Anfechtung einer Teilungsanordnung/Vorausvermächtnis bestimmt sich nach § 143 IV BGB 1
          • Arg.: Das Nachlassgericht ist für die Erteilung materiell richtiger Erbscheine zuständig. TeilungsAo/Vorausvermächtnis tauchen gar nicht im Erbschein auf!
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