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Karteikarten - Erb- und Familienrecht
Frage 8 von 19
Erklären sie das 1/4 Wahlrecht des Ehegatten nach dem Tod des Erblassers. In welchem Fall besteht es nicht?
1/4 Wahlrecht bei Zugewinngemeinschaft (gesetzl. Normalfall, vgl. § 1363 BGB )
- § 1371 I BGB : erbrechtliche Lösung
pauschal § 1931 BGB + 1/4, egal ob Zugewinn oder nicht
also dann die Hälfte
Vrss ist, dass der Überlebende = Erbe ist
- besser, wenn Zugewinnausgleichanspruch </= 7/8 d. Pflichtteils
- z.B.: nur ganz kurze Ehe
- § 1371 III BGB : Ausschlagen güterrechtlich Lösung
§ 1371 III BGB
konkreter Zugewinnausgleich
und dann noch 1/8 vom Rest dazu, Pflichtteil, Hälfte des Viertels gem. § 2303 I BGB
- nur sinnvoll, wenn Zugewinnausgleich > 7/8 des Pflichtteils gem. § 1931 I BGB 1


