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Karteikarten - Erb- und Familienrecht
Frage 2 von 19
Welche Arten von erbrechtlichen Nachfolgeklauseln gibt es. Wer wird bei mehren Erben jeweils Gesellschafter?
- Klausel im Gesellschaftsvertrag immer erforderlich; nur Testament reicht nicht!
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bestimmter Erbe = Sondererbfolge, qualifizierte Nachfolgeklausel
- nur die im GV vorgesehenen Erben werden Geselschafter (h.M.)
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Arg.: Vorrang des GesellschaftsR
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- Nachfolge in vollen Anteil, nicht nur nach Erbquote (h.M.)
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Arg.: Vorrang des GesellschaftsR
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- aber dann ggf. Ausgleichsanspruch ggü. anderen Erben, wenn mehr erhalten als erbR vorgesehen
- aus § 242 BGB , oder § 2050 BGB analog
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Erbengemeinschaft / Alleinerbe einfache Nachfolgeklausel
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wer wird neuer Gesellschafter?
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h.M.: jeder Erbe erhält Bruchteil des Gesellschaftsanteils
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Arg.: Streit in Erbengemeinschaft würde Gesellschaft lahmlegen
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vgl. (P) bei § 27 BGB
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Arg.: Erbengemeinschaft haftet auch selbst nicht § 2059 BGB
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Arg.: Erbengemeinschaft ist auf Auflösung gerichtet, passt nicht zur werbenden Gesellschaft
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vom Worlaut her die Erbengemeinschaft
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Arg.: §§ 2032, 2033 BGB
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