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Karteikarten - Erb- und Familienrecht

Themengebiet: Tod von Gesellschaftern

Frage 2 von 19

Welche Arten von erbrechtlichen Nachfolgeklauseln gibt es. Wer wird bei mehren Erben jeweils Gesellschafter?

  • Klausel im Gesellschaftsvertrag immer erforderlich; nur Testament reicht nicht!
    • bestimmter Erbe = Sondererbfolge, qualifizierte Nachfolgeklausel
      • nur die im GV vorgesehenen Erben werden Geselschafter (h.M.)
        • Arg.: Vorrang des GesellschaftsR
      • Nachfolge in vollen Anteil, nicht nur nach Erbquote (h.M.)
        • Arg.: Vorrang des GesellschaftsR
      • aber dann ggf. Ausgleichsanspruch ggü. anderen Erben, wenn mehr erhalten als erbR vorgesehen
        • aus § 242 BGB , oder § 2050 BGB analog
    • Erbengemeinschaft / Alleinerbe einfache Nachfolgeklausel
      • wer wird neuer Gesellschafter?
        • h.M.: jeder Erbe erhält Bruchteil des Gesellschaftsanteils
          • Arg.: Streit in Erbengemeinschaft würde Gesellschaft lahmlegen
            • vgl. (P) bei § 27 BGB
          • Arg.: Erbengemeinschaft haftet auch selbst nicht § 2059 BGB
          • Arg.: Erbengemeinschaft ist auf Auflösung gerichtet, passt nicht zur werbenden Gesellschaft
        • vom Worlaut her die Erbengemeinschaft
          • Arg.: §§ 2032, 2033 BGB
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