Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Gesetzliche Schuldverhältnisse

Themengebiet: EBV, §§ 987 ff.

Frage 8 von 9

4 Voraussetzungen für Nutzungsersatz im EBV und Anspruchsnorm?

  • Schema: Nutzungsersatz §§ 987, 990 BGB (NE)

    1. Vindikationslage

      • Im Zeitpunkt der Verletzungshandlung

    2. Bösgläubigkeit = Rechtshängigkeit

      • siehe unten

    3. Nutzungen

      • nicht: Verbrauch, Veräußerung, Verarbeitung (kein Erhalt der Muttersache)

        • → § 812 BGB anwendbar, keine Sperrwirkung

        • § 951: KP-Zahlung an Dritten kann nicht entgegengehalten werden → § 951 tritt an die Stelle von § 985 BGB

      • objektiver Maßstab (was durchschn. Nutzer gezogen hätte)

        • im Ggs. zu del. Besitzer, § 249 BGB , wo subj. Maßstab (wenn E besonders gutes Nutzungsverfahren gehabt hätte, bekommt er dort auch das)

      • + schuldhaft nicht gezogene Nutzungen