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Karteikarten - Gesetzliche Schuldverhältnisse
Frage 4 von 9
B hat ein Auto von E gemietet und benutzt es auch. Eines Tages verkauft und übereignet er es an D. Hat E einen Anspruch aus § 985 BGB gegen B?
- Grunds. ist EBV (-), da B aus dem Mietvertrag ein Recht zum Besitz hat
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Figur des der nicht so berechtigten Besitzers
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Unterfall: Umwandlung v. Fremd- zu Eigenbesitz
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EBV (+)
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z.B.: Verkauf des Mietautos
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Lit.: EBV (-)
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keine Lücke
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h.M.: EBV (-)
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Arg.: allein Pflichtverletzung lässt Berechtigung (§ 986 BGB ) nicht entfallen


