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Karteikarten - Gesetzliche Schuldverhältnisse
Frage 2 von 9
Was spricht dafür und was dagegen im nichtigen Vertrag einen FGW und damit GoA (+) anzunehmen?
- Im nichtigen Vertrag denkt GF es läge wirks. Vertr. vor
- FGW (+)
- Arg.: auch fremdes Geschäft, FGW wird vermutet
- Arg.: Ersatz aller Aufwendungen, auch objektiv sinnloser, aber subj. erforderlicher
- con.: Vergleich von WV/DV zum KV: die Übereignung im nichtigen KV würde niemand als fremdes Geschäft werten
- Mängelrechte aus § 280 BGB
- bei Verschulden
- h.M.: FGW (-)
- Arg.: bei Minderjährigen deren Schutz
- z.B.: Minderjähriger besucht ohne Einverständnis Fahrschule, fällt durch Prüfung
- Arg.: keine Umgehung der legisl. Absicht
- quasi Mängelrechte aus Entreicherung
- verschuldensunabhängig


