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Karteikarten - Gesetzliche Schuldverhältnisse
Frage 1 von 9
Aus welchen Vorschriften kann der rechtm. Besitzer (= Eigentümer / Pächter) eines Grundstücks Ersatz verlangen, wenn er Schwarzparker hat abschleppen lassen?
- Kostenersatzanspruch des Grundstückeigentümers oder des Mieters / Pächters
- auch fremdes Geschäft
- Pflicht zum Wegfahren aus § 858 ff. BGB
- Entgegenstehender Wille
- ggf. Überwindung durch § 679 BGB
- § 858 I BGB = Schutzgesetz zugunsten des unmittelbaren Besitzers
- Achtung: Verhälnitsmäßigkeitsprüfung iRd § 242 BGB - 'Treu und Glauben'


