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Karteikarten - BGB AT
Frage 33 von 47
Bei welchen Personen ist § 166 analog zu diskutieren, aber abzulehnen?
- Vertreter
- denn Besitzergreifung ist keine WE
- nicht analogiefähig
- (str) Besitzdiener
- nein
- Ausnahme: 'Wissensvertreter'
- (P) beim falsus procurator, der aber Kontovollmacht hat
- Arg.: es kommt nicht auf konkretes Vertretungsverhältnis an, sondern Betrauung mit best. Angelegenheiten
- h.M.: keine Zurechnung
- Arg.: Wertung des §§ 177 I BGB , 179


