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Karteikarten - BGB AT
Frage 6 von 47
Ist beim offenen Kalkulationsirrtum eine Anfechtung möglich?
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RG: Inhaltsirrtum, § 119 I BGB (+)
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con.: Motiv wird nicht durch Miteilung zum Erklärungsinhalt
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Inhaltsirrtum § 119 I BGB (-)
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Irrtum bei Willensbildung, nicht Abgabe!
- → unbeachtl. Motivirrtum
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idR aber keine Pflicht zum Nachrechnen!
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