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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: AT Folge bei einseitigen WE

Frage 41 von 47

Gegen welchen materiellrechtlichen Grundsatz verstoßen z.B. eine beidingte Kündigung oder eine Eventualaufrechnung? Warum sind diese Willenserklärungen aber in der Praxis praktisch immer wirksam?

  • Bedingungsfeindlichkeit einseitiger Rechtsgeschäfte

    • meist ok, weil 'Rechtsbedingung': für Adressaten besteht zu keinem Zeitpunkt Zweifel an Bedingungseinritt

    • z.B.: vorsorgliche Kündigung

      • → der Grund der Bedingungsfeindlichkeit greift also nicht

    • z.B.: Eventualaufrechnung

      • Arg.: hier auch noch § 45 III GKG

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